Fragen zur der Fachlehrerausbildung

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Falls du Fragen zur Ausbildung zum Fachlehrer hast, dann lies dir bitte zuerst diesen Beitrag durch: Ich will Fachlehrer werden!
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JonasFL
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Fragen zur der Fachlehrerausbildung

Beitrag von JonasFL »

Hallo liebe Community,
Ich habe heute meinen Brief erhalten in dem steht das ich den Eignungstest erfolgreich bestanden habe, und ein Platz für mich reserviert ist.
Nun kommen bei mir viele Fragen auf die mir bei der Entscheidung helfen ob ich das annehme oder nicht.

Also erst einmal zu den Fakten. (korrigiert mich wen ich falsch liege)

Die Ausbildung geht 2 Jahre, wen diese rum sind gibt es eine erste Lehramtsprüfug, (dann ist man noch nicht Beamter auf Probe oder ?)
Ich glaube es so verstanden zu haben das man danach Fachlehrer ist. und man nach einem weiterem jahr, die 2 Lehramtsprüfung machen kann die vorrausetzung für die verbamtung ist ?
Villeicht kennt sich da ja einer gut mit aus weil eig möchte ich dies genau wegen der Verbeamtung machen.

Grüße
Jonas
das hab ich im Internet gefunden

nach Berufsausbildung
2 Jahre ergänzende fachliche und pädagogisch-didaktische Ausbildung
Abschluss: 1. Lehramtsprüfung (danach Fachlehrer `?)
2 Jahre Vorbereitungsdienst an einer Schule (Hier arbeite ich als Fachlehrer ? ) schon mit der normalen besoldung A10 ?)
Abschluss: 2. Lehramtsprüfung (Danach bamter auf Probe ?)
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Bernhard
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Wohnort: Buttenwiesen

Re: Fragen zur der Fachlehrerausbildung

Beitrag von Bernhard »

Hallo Jonas,

es gibt noch die Vorstufe "Beamter auf Widerruf". Nach der ersten Lehramtsprüfung arbeitest du dann einige Stunden alleine vor der Klasse, schaust einige Stunden bei einem anderen Fachlehrer zu und triffst dich wöchentlich im Seminar mit anderen Fachlehreranwärtern. Du bekommst zu der Zeit dann schon "Anwärterbezüge" vergleichbar einem gut bezahlten Lehrling.

Das ist aktuell noch: A 9 bis A 11 - 1413,85 EUR
Das ist aber nur der Sockelbetrag für Alleinstehende. Mit Familie bekommt man meines Wissens noch einen Familienzuschlag je nach Größe der Familie.
Aktuelle Tabelle beim BBB: https://www.bbb-bayern.de/wp-content/up ... -final.pdf

Fachlehrer auf Probe bist du dann nach der zweiten Lehramtsprüfung. Ist aber nur der Name, das hat keinen Einfluss auf die Besoldung. Du wirst dann nach der normalen Besoldungstabelle bezahlt.
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Meine Seite für Schüler: www.herrseibert.de
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